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JS Medizintechnik Service-Zentrum-Nord
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 1. Inhalt der Homepage

Wir Übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeler Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich  ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob  fahrlässiges Verschulden besteht. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu  löschen, oder die Veröffentlichung zeitweilig oder ganz einzustellen.

2. Verweise, Links, Beiträge Dritter

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das  Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die  Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG  - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten  distanziert. Auf dieser Website sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei  Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben.

3. Urheber-, Marken- und  Kennzeichenrecht

Wir sind bestrebt, in sämtlichen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Grafiken und Dokumente zu beachten. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und möglicherweise durch Rechte Dritter geschützten Marken und Warenzeichen unterliegen allein den  Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen- und Besitzrechtsrechts der jeweils eingetragenen Eigentümer. Soweit Logos und Signets anderer Firmen, Webseiten und Organisationen verwendet werden, wird deren Einverständnis vorausgesetzt. Ist dies nicht der Fall, genügt eine Mail an uns und die  strittigen Grafiken werden - sofern der Anspruch gerechtfertigt ist -  entfernt.

Sämtliche hier dargestellten Inhalte und Formulierungen sowie  die Gestaltung dieser Homepage sind unser geistiges Eigentum, unterstehen dem  Schutz des deutschen und internationalen Urheberrechts und dürfen lediglich für den privaten Gebrauch genutzt werden. Jegliche kommerzielle oder anderweitige Verwendung, insbesondere die Übernahme der hier aufgeführten Texte/Grafiken auf anderen Webseiten, bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

4. Datenschutz

Soweit innerhalb des Internetangebots von www.jsmed.de die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht für geschäftliche oder andere Zwecke an Dritte weiterzugeben, behalten uns  aber ausdrücklich eine gegebenenfalls erforderliche Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden zum Zweck der Aufklärung von Straftaten vor.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, sondern lediglich gegenüber Unternehmern (wie auch Ärzte) und juristischen Personen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Bindung an Angebote, Katalog-/ Produktabbildungen u. -angaben

1. An unsere Angebote halten wir uns 10 Werktage gebunden. Der Besteller ist an sein Angebot ebenfalls 10 Werktage gebunden. Die Frist läuft an dem Werktag (Montag – Freitag) an, an dem das jeweilige Angebot dem anderen Geschäftspartner zugeht.
2.
Produktabbildungen sowie Produktangaben in unseren Katalogen, Prospekten oder aus sonstiger Werbung sind unverbindlich. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lieferbaren Produkte der fraglichen Art können sowohl optisch als auch hinsichtlich ihres Funktionsumfangs, der Verpackung etc. von dieser Werbung abweichen.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Vorkasse, Transport, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten und Verpackungskosten.
b) Kosten für Aufstellung und Inbetriebnahme sind nicht im Preis enthalten.
2. a) Das vereinbarte Entgelt für Katalogartikel ist bei Inlandskunden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig.
b) Reparatur- und Servicerechnungen sowie für im Katalog nicht geführte Artikel sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen unter 30 Euro Nettowert
behalten wir uns vor, einen Zuschlag von jeweils 10 Euro für die Auftragsbearbeitung zu berechnen.
3. Bei Exportkunden erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.
4. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor.
5. Die Auslieferung der Katalogwaren erfolgt im Inland (ausgenommen Anlieferung auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 130,00 € netto beträgt.
6. Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.
8. Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
9. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11. Die Rückgabe gelieferte Ware ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung innerhalb von 1 Monat nach Lieferung möglich. Die Rechte des Käufers wegen Mängelrüge bleiben damit unberührt. Die Rücksendung hat kostenfrei zu erfolgen. Für die Abwicklung bringen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % in Abzug mindestens jedoch 10 Euro. Die Rückgabe ist in vollzähliger, unbeschädigter Originalverpackung ohne Fremdmarkierung unter Angabe der Lieferschein bzw. Rechnungsnummer vorzunehmen.

§ 4 Preisänderungen

Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, insbesondere wegen einer  Änderung des US-Dollar-Wechselkurses, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen in dem Maße zu erhöhen, wie sich die Gestehungskosten hierdurch insgesamt erhöht haben. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 5 Lieferfrist, Lieferabruf, Teillieferung

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages anzulaufen, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
3. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle Anzahlungen zurückerstatten.
4. Ist Gegenstand des Auftrags eine Auslieferung nach Abruf durch den Kunden (Lieferabruf), so erfolgt eine Auslieferung frühestens nach Ablauf von 7 Werktagen, nachdem uns die Abruferklärung des Kunden zugegangen ist. Wir sind berechtigt, dem geforderten Abruf  zu widersprechen, wenn uns eine Auslieferung zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder zumutbar ist. Den voraussichtlichen Liefertermin werden wir dem Kunden mindestens 48 Stunden im voraus mitteilen.
5. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich für den Kunden keine Nachteile hieraus ergeben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereit jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
3. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch die Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

§ 7 Mängelansprüche des Kunden

1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.
2. Ziffer 1 gilt nichtwenn wir den Mangel arglistig verschweigen;

  • wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang.
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen;

3.Schulden wir die Beschaffung und Übereignung einer oder mehrerer Sachen oder die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen, die auf die Kundenwünsche speziell angepasst sind, sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt.
4. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.
5.Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
6. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.

1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Diese gilt auch für selbständig beruflich am Markt auftretende Nichtkaufleute.
2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.

§ 9 Haftung

1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
3. Ziffer 2 gilt nicht,

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;
  • bei  leichter Fahrlässigkeit unsererseits, sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen; In diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
  • wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
  • wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt.
  • bei Mängeln, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muß.

4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Ist unser Kunde Kaufmann (im Sinne des Gesetzes), so gilt: Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist unser Geschäftssitz.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 11 Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

November 2009